Gewährleistung

Unsere Fahrräder werden nach den neusten Fertigungsmethoden hergestellt und vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen.
Wir leisten auf unsere Räder generell im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.

Auf die Batterie unserer E-Bikes gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr bei einer Restkapazität von 70%. Die Abwicklung im Reklamationsfall übernimmt der Batterie-Hersteller.
Die gelieferten Fahrräder sollten nach Erhalt einer Prüfung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit unterzogen werden. Offensichtliche Mängel sollten Sie innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns anzeigen.


Sie erreichen uns:
per Telefon: +49 89 899 5 999 8
per E-Mail: info@feddz.com

Bitte bewahren Sie für eine mögliche Erhebung von Gewährleistungsansprüchen den Lieferschein und die Rechnung auf.
Innerhalb der Gewährleistungszeit werden alle defekten Ersatzteile und Bauteile, welche auf mangelhaftes Material oder Verarbeitung zurückzuführen sind, durch Emo Bike kostenfrei ersetzt.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind:

  • Bereifung
  • Kette
  • Ritzel
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Schalt- und Bremszüge
  • Schaltnaben
  • Lager (Lenkungslager, Tretlager)
  • Pedale
  • Fahrräder, die unsachgemäß oder unangemessen genutzt werden (z. B. Überlastung, Überladung)
  • Schäden Grund von missachteter Gebrauchsanweisung bzw. Nichteinhaltung von sicherheitstechnischen Hinweisen
  • Batterien, bei welchen die Vorgaben zur Lagerung und Ladung missachtet wurden
  • Alle Bauteile, die einer natürlichen Abnutzung (Verschleiß) unterliegen
  • Erforderliche Nachjustierungen von Schaltung und Bremsen sowie das Nachziehen von Schraubverbindungen
  • Schäden, resultierend aus dem Einsatz von ungeeigneten Hilfsmitteln, Betriebsstoffen und Ersatzteilen
  • Gewaltschäden (z. B. Sturz) und Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus)

Unsere Fahrräder dürfen nur zur bestimmungsgemäßen Funktion genutzt werden. Bitte lesen Sie die Anleitung zum Fahrrad und beachten Sie die jeweiligen Bedienungshinweise.


* Allgemeine Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung
Gewährleistung definiert eine zeitliche befristete Nachbesserungs- / und Einstandsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.


Innerhalb der Gewährleistungszeit von 24 Monaten nach Abnahme kann der Käufer bestehende Mängel am Fahrrad geltend machen.
Zugunsten des Kunden wird in der Regel in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungszeit vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.
Wird das Fahrrad nach den ersten 6 Monaten reklamiert, so kehrt sich die Beweislast um, d. h. der Kunde muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei Übergabe einen Mangel aufwies